Zwar hat der Betriebsrat bei der Einstellung eines Arbeitnehmers nach dem Betriebsverfassungsgesetz weitgehende Mitbestimmungsrechte doch hat er nicht das Recht zur Inhaltskontrolle eines solchen Einstellungsvertrages (BAG 1 ABR 59/93 v. 28.6.94).
Keine Inhaltskontrolle des Arbeitsvertrage
Mitbestimmung / Einstellung eines Arbeitnehmer
Handelsblatt ; 18 ; 12
1995-01-18
1 pages
Article (Journal)
German
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