Ab dem 01.01.2001 wurde das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG) abgelöst. Dadurch ergeben sich veränderte Anforderungen für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen. Der Gesetzgeber hat durch das TzBfG die Regeln zur mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen sowie die Möglichkeit, Befristungen ohne sachlichen Grund und befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund zu kombinieren, geändert und Besonderheiten für Kleinbetriebe abgeschafft. Die Konsequenzen für die Praxis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind Gegenstand dieses Beitrags.
Neuregelungen für befristete Arbeitsverträge
Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 3 ; 167-175
2001-01-01
9 pages
Article (Journal)
German
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