Am 01.01.2001 ist das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) in Kraft getreten. Einzelne Bundesländer meldeten große Bedenken an, doch beließ es der Bundesrat bei einer Entschließung, der die Bundesregierung auffordert, die Wirkungen des Gesetzes zu überprüfen und nach zwei Jahren einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Der Autor beschreibt die Ausgangslage sowie die Ziele des Gesetzesvorhabens und geht auf den Inhalt des Gesetzes in seinen einzelnen Teilen und Paragraphen ausführlich ein. Im TzBfG sind keine Übergangsvorschriften vorgesehen.
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Betrieb und Wirtschaft ; 55 , 6 ; 253-255, 257-262
2001-01-01
10 pages
Article (Journal)
German
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