Ab dem 01.01.2001 wurde das Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG) abgelöst. Dadurch ergeben sich veränderte Anforderungen für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen. Der Gesetzgeber hat durch das TzBfG die Regeln zur mehrfachen Befristung von Arbeitsverträgen sowie die Möglichkeit, Befristungen ohne sachlichen Grund und befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund zu kombinieren, geändert und Besonderheiten für Kleinbetriebe abgeschafft. Die Konsequenzen für die Praxis und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten des Betriebsrats sind Gegenstand dieses Beitrags.


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    Titel :

    Neuregelungen für befristete Arbeitsverträge



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 22 , 3 ; 167-175


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2001


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch