Die Diskussion zur Neuregelung befristeter Arbeitsverhältbisse, geregelt in § 1 BeschFG, steht auf der politischen Tagesordnung, da ohne eine Neuregelung die Befristungsmöglichkeit nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) am 31.12.200 ausläuft. Zwar ist es aus Arbeitnehmersicht überwiegend zu begrüßen, wenn die Befristungsmöglichkeit ausläuft, aber die Wirtschaft will nicht auf die Möglichkeit befristeter Arbeitsverträge verzichten. Vor diesem Hintergrund hat die CDU-Fraktion einen Antrag im Bundestag eingebracht, die gesetzlich geregelte Befristungsmöglichkeit nach dem BeschFG (§ 1 Abs. 6) nicht zum Ende des Jahres auslaufen zu lassen, sondern auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Im Beitrag wird die Ausgangslage geschildert, Gestaltungsmöglichkeiten und Anforderungen an eine gesetzliche Neuregelung diskutiert und der besondere Schutz von Betriebsratsmitgliedern erläutert.
Befristete Arbeitsverträge
Überlegungen zur Reform des Beschäftigungsförderungsgesetze
Arbeitsrecht im Betrieb ; 21 , 8 ; 457-459
2000-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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