Am 1.1.2001 sollte die Befristung nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz abgelöst werden durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Für die Befristung ohne Sachgrund schafft das neue Recht Übergangsprobleme, die nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Auch werden neue Fragen zum Verhältnis der Befristung ohne Sachgrund zur Befristung mit Sachgrund aufgeworfen. Dieses Verhältnis ist nur vordergründig klar geregelt. Die Rechsprechung wird sich auch mit dem neuen Recht sehr intensiv zu befassen haben. Wer als Rechtsanwender "auf der sicheren Seite" sein will, wird das neue Recht als ganz massive Beschränkung der Befristungsmöglichkeiten wahrnehmen.
Befristete Arbeitsverträge ohne Sachgrund nach neuem Recht - offene Fragen
Der Betrieb ; 53 , 48 ; 2427-2429
2000-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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