Zwar hat der Betriebsrat bei der Einstellung eines Arbeitnehmers nach dem Betriebsverfassungsgesetz weitgehende Mitbestimmungsrechte doch hat er nicht das Recht zur Inhaltskontrolle eines solchen Einstellungsvertrages (BAG 1 ABR 59/93 v. 28.6.94).


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    Titel :

    Keine Inhaltskontrolle des Arbeitsvertrage


    Untertitel :

    Mitbestimmung / Einstellung eines Arbeitnehmer


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Handelsblatt ; 18 ; 12


    Erscheinungsdatum :

    18.01.1995


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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