Zu nachfolgenden Schwerpunkten wird Stellung bezogen: Vertraglicher Regelungsbedarf (definierte Aufgabenstellung entfällt), neue Rolle der Änderungskündigung, Änderungskündigung als "Vorratskündigung".
Die Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
Gewohntes und Neues vom BAG
Personal ; 49 , 3 ; 156-157
01.01.1997
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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