Bundesarbeitsgericht, Beschluß v. 3.5.94 - 1 ABR 24/93: Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das BAG dem Betriebsrat einen Anspruch auf Unterlassung mitbestimmungspflichtiger Maßnahmen bei Verletzung seines Mitbestimmungsrechts eingeräumt. Der Unterlassungsanspruch ist allerdings insoweit eng gefaßt, als bei denkbaren künftigen Fallgestaltungen ein identisches Mitbestimmungsrecht bestehen muß. Bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf überbetriebliche Zulagen handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Änderung von Entlohnungsgrundsätzen.
Allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigem Verhalten des Arbeitgebers - Änderung der Rechtsprechung
Betrieb ; 47 , 48 ; 2450-2453
1994-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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