Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 19.07.95 - 7 ABR 60/94: Das Betriebsverfassungsgesetz verlangt von dem Arbeitgeber nicht, sich auf einer Betriebsversammlung zu den Kosten der Betriebsratsarbeit zu äußern. Hat der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse, darf er durch die Art und Weise der Informationsgestaltung und -vermittlung den Betriebsrat nicht in seiner Amtsführung beeinträchtigen.
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei betriebsinterner Veröffentlichung von Betriebsratskosten
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 6 ; 332-334
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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