Das BVerfG enthält ein abschließendes Sanktionssystem für mitbestimmungswidriges Verhalten des Arbeitgebers und eröffnet keinen allgemeinen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats. Insoweit kann der Rechtsprechung des ersten Senats des BAG nicht zugestimmt werden. Die Überlegungen, wie die betrieblichen Mitbestimmungsrechte noch besser geschützt werden können, muß der Gesetzgeber bei einer künftigen Neuregelung anstellen.
Zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Maßnahmen des Arbeitgeber
Betrieb ; 48 , 39 ; 1961-1966
1995-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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Die Unterrichtung des Betriebsrats bei Kündigungen durch den Arbeitgeber
IuD Bahn | 1996
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