BAG, Beschl. v. 3.5.1994 - 1 ABR 24/93: Unter Aufgabe bisheriger Rechtssprechung hat das BAG dem Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Unterlassung von Maßnahmen zugebilligt, die dieser unter Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats getroffen hat. Dabei ist es nicht erforderlich, daß es sich um eine grobe Pflichtverletzung handelt. Bei einem Antrag auf Unterlassung in allen denkbaren künftigen Fallgestaltungen ist dieser nur begründet, wenn in allen diesen Fällen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht. Bei der Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulagen handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Änderung von Entlohnungsgrundsätzen.
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von Mitbestimmungsrechten aus § 87 BetrVG
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 1 ; 40-45
1995-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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