Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.1997 - 2 AZR 519/96: Entspricht der Arbeitgeber dem Verlangen des Betriebsrats, einem bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen bzw. ihn zu versetzen, so ist eine erneute Beteiligung des Betriebsrats nicht mehr erforderlich. In dem Kündigungs- bzw. Versetzungsverlangen liegt dann bereits die Zustimmung des Betriebsrats zu der Maßnahme.
Eindeutige Kündigungs- oder Versetzungsverlangen des Betriebsrats: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer eigenständigen Betriebsratsanhörung
Betrieb ; 50 , 44 ; 2227-2229
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
IuD Bahn | 1995
|Anforderungen an die Betriebsratsanhörung
IuD Bahn | 1997
|Betriebsratsanhörung vor betriebsbedingter Kündigung
IuD Bahn | 2000
|