Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.1997 - 2 AZR 519/96: Verlangt der Betriebsrat, einem bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen, und kommt der Arbeitgeber dem Wunsch aufgrund der angegebenen Gründe nach, so ist eine erneute Beteiligung des Betriebsrats nicht mehr erforderlich, da in dem Kündigungsverlangen bereits die Zustimmung des Betriebsrats zu der Maßnahme liegt.
Kündigung auf Verlangen des Betriebsrats (Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung)
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 20 ; 1106-1108
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
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