Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.09.1994 - 2 AZR 31/94: Die Anhörung des Betriebsrats bei außerordentlicher Kündigung ist ordnungsgemäß, wenn der Arbeitgeber die aus seiner Sicht tragenden Umstände für die Kündigung unterbreitet. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber den Sachverhalt bewußt irreführend oder durch Verschweigen wesentlicher Umstände schildert. Im Streitfall hat der Arbeitgeber auch zu beweisen, daß er den Sachverhalt nicht bewußt irreführend unterbreitet hat.
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 12 , 8 ; 363-368
1995-01-01
6 pages
Article (Journal)
German
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