Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.1997 - 2 AZR 265/96: Auch wenn der Kündigungssachverhalt ungewöhnlich komplex ist, bedarf es für die Anhörung des Betriebsrats nicht der Schriftform bzw. der Übergabe vorhandener schriftlicher Unterlagen. Im Kündigungsschutzprozeß sind auch solche Tatsachen verwertbar, die der Arbeitgeber dem Betriebsrat im Anhörungsverfahren erst auf Nachfrage mitteilt, sofern er vor der Kündigung nochmals die gesetzliche Frist bzw. die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats abwartet.
Anforderungen an die Betriebsratsanhörung
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 12 ; 656-658
1997-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung
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