Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.1997 - 2 AZR 519/96: Entspricht der Arbeitgeber dem Verlangen des Betriebsrats, einem bestimmten Arbeitnehmer zu kündigen bzw. ihn zu versetzen, so ist eine erneute Beteiligung des Betriebsrats nicht mehr erforderlich. In dem Kündigungs- bzw. Versetzungsverlangen liegt dann bereits die Zustimmung des Betriebsrats zu der Maßnahme.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Eindeutige Kündigungs- oder Versetzungsverlangen des Betriebsrats: Keine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Durchführung einer eigenständigen Betriebsratsanhörung



    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 44 ; 2227-2229


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Bombardier Eurorail Informationsbüro Deutschland, Reutlingen | IuD Bahn | 1995


    Anforderungen an die Betriebsratsanhörung

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1997


    Betriebsratsanhörung vor betriebsbedingter Kündigung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 2000