Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.02.1998 - 9 AZR 84/95: Die Arbeitnehmer haben nach § 618 Abs. 1 BGB einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, wenn das für sie aus gesundheitlichen Gründen geboten ist.
Nichtraucherschutz: Verpflichtung des Arbeitgebers, einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen
Der Betrieb ; 51 , 41 ; 2068-2069
01.01.1998
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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