Während sich Nichtraucher im privaten Bereich meist relativ leicht der Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch Tabakrauch entziehen können, ist dies am Arbeitsplatz anders, weil der Arbeitnehmer in die betriebliche Organisation eingegliedert ist und sich aus diesem Grund seinen konkreten Arbeitsplatz einschließlich der rauchenden Kolleginnen und Kollegen im Regelfall nicht selbst aussuchen kann. Dies, zusammen mit einem gesteigerten Gesundheitsbewusstsein, hat in den letzten zwei Jahrzehnten zu zunehmenden Diskussionen zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz und einer Reihe von Urteilen der Gerichte für Arbeitssachen in dieser Sache geführt. Die Bundesregierung ist der Aufforderung des Deutschen Bundestags zu einem verbesserten Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz durch die "Einfügung des neuen § 3a ArbStättV" in die Arbeitsstättenverordnung nachgekommen. Es wird auf die bisherige Rechtslage sowie die neue Rechtslage ab 3.10.2002 eingegangen.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
Der Betrieb ; 56 , 13 ; 721-723
2003-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
IuD Bahn | 2006
|Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
IuD Bahn | 2003
IuD Bahn | 1998
|IuD Bahn | 2002
|