Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.1996 - 7 AZR 909/95: Es besteht kein generelles Verbot der Befristung von Arbeitsverhältnissen werdender Mütter. Gerechtfertigt ist die Befristung bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein freier Dauerarbeitsplatz mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, wenn sich der Arbeitgeber vor Abschluß des befristeten Arbeitsvertrages bereits vertraglich gegenüber einem auf unbestimmte Zeit einzustellenden Arbeitnehmer gebunden hat.


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    Title :

    Befristete Einstellung: Kenntnis von Schwangerschaft der Arbeitnehmerin steht nicht entgegen


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 50 , 38 ; 1927


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Entlassung einer schwangeren Arbeitnehmerin

    IHK Südöstl. Westfalen zu Arnsberg | IuD Bahn | 1998



    Einstellung auf unbestimmte Zeit bei bestehender Schwangerschaft

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


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    Kempff, Gilbert | IuD Bahn | 1996


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    Stähle, Klau | IuD Bahn | 2000