Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.09.1997 - 7 AZR 669/96: Der Sachgrund der Vertretung rechtfertigt für sich allein in aller Regel nicht die Befristung des Arbeitsvertrags mit dem Vertreter bis zum Ausscheiden des Vertretenen aus seinem Beschäftigungsverhältnis.
Befristete Einstellung zur Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers - Unzulässige Begrenzung der Beschäftigung "bis zum Ausscheiden" des vertretenen Arbeitnehmer
Arbeitskraftbedarf (nicht Vertretung!) als wirksamer Sachgrund der Befristung
Betrieb ; 51 , 13 ; 679-680
1998-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1996
|Probleme der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in der BRD
TIBKAT | 1975
|IuD Bahn | 2000
|