Er endet durch Zeitablauf von selbst, bedarf keiner Kündigung. Befristeter Arbeitsvertrag ist vertraglicher Ausschluß des KSchG. BAG hat Befristigungsabrede von sachlichem Grund abhängig gemacht. Sachlicher Grund ist nur windiger Kompromiß. Befristungen von 6 Monaten und darunter allgemein als unbedenklich gehalten. Mit befristeten Arbeitsverträgen können auch andere Schutzgesetze umgangen werden. Betriebsrat kann beabsichtigte Befristung nicht verhindern.


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    Title :

    Der befristete Arbeitsvertrag


    Subtitle :

    oder: Wie schützt man sich vor dem Kündigungsschutz?


    Contributors:

    Published in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 3 ; 174-177


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




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