Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.1995 - 7 AZR 936/94: Wird die Förderung im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme von einer späteren Übernahme des zugewiesenen Arbeitnehmers in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abhängig gemacht, so kann dieser kein Recht auf Abschluß eines unbefristeten Arbeitsvertrages ableiten. Unabhängig davon kann bei dem Arbeitnehmer ein Vertrauenstatbestand i. S. einer berechtigten Erwartung geschaffen werden, daß nach Abschluß der Fördermaßnahme das Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt werde.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme und befristeter Arbeitsvertrag
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 2 ; 87-90
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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Befristeter Arbeitsvertrag nach § 620 BGB
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