Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.2.1998 - 2 AZR 279/97: Vereinbaren die Parteien in einem befristeten Arbeitsverhältnis beiderseits ein Kündigungsrecht aus bestimmten, als wichtig bezeichneten Gründen mit einer der gesetzlichen oder der tariflichen Frist entsprechenden Kündigungsfrist, so wird damit nicht die fristlose Kündigung nach § 626 BGB ausgeschlossen, sondern das Recht zur ordentlichen Kündigung vereinbart.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Kündigungsklausel "aus wichtigem Grund" zum Jahresschluß



    Published in:

    Der Betrieb ; 51 , 39 ; 1970-1971


    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German