Befindet sich eine GmbH & Co. KG in der Krise, so stellt sich häufig die Frage, ob die Kommanditisten zu weiteren Leistungen an die Gesellschaft verpflichtet sind. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Kommanditist jedoch nur seine Kommanditeinlage und ist darüber hinaus auch bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen nicht verpflichtet, einer Erhöhung seiner eigenen Beiträge zuzustimmen. Allerdings kann ihn die Treuepflicht dazu zwingen, einer Pflichteinlagenerhöhung der anderen Gesellschafter zuzustimmen. Nur in diesem letztgenannten Fall ist daher bei einer Weigerung der Ausschluss des Gesellschafters möglich.
Nachschusspflicht der Gesellschafter einer KG und Ausschließung aus wichtigem Grund bei Verweigerung von Nachschüssen
Der Betrieb ; 58 , 2 ; 95-96
2005-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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