Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.2.1998 2 AZR 279/97: Die Vertragsparteien können bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ein Kündigungsrecht aus bestimmten wichtigen Gründen vereinbaren. Dies ist als Recht zur ordentlichen Kündigung zu verstehen. Die fristlose Kündigung wird damit nicht ausgeschlossen.


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    Title :

    Befristeter Arbeitsvertrag nach § 620 BGB



    Published in:

    Publication date :

    1998-01-01


    Size :

    4 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German