Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.2.1998 2 AZR 279/97: Die Vertragsparteien können bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ein Kündigungsrecht aus bestimmten wichtigen Gründen vereinbaren. Dies ist als Recht zur ordentlichen Kündigung zu verstehen. Die fristlose Kündigung wird damit nicht ausgeschlossen.


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    Titel :

    Befristeter Arbeitsvertrag nach § 620 BGB



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    01.01.1998


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch