Mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz (BeschFG) von 1996 wurden die Möglichkeiten erweitert, befristete Arbeitsverträge ohne sog. anerkannten sachlichen Grund abzuschließen. Dies hat die Arbeitgeber zu tendenziell mehr, wenn auch befristeten Einstellungen bewogen. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen des BeschFG werden herausgestellt.
Erleichterte Zulassung befristeter Arbeitsverträge nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz 1996
Ausgewählte Probleme
Betrieb ; 51 , 14 ; 722-728
01.01.1998
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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Das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz
IuD Bahn | 1996
|Beschäftigungsförderungsgesetz: Erleichterungen beim Kündigungsschutz
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