Es widerspricht EU-Recht zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zur Beschäftigung und in bezug auf die Arbeitsbedingungen, wenn eine Arbeitnehmerin zu irgendeinem Zeitpunkt während ihrer Schwangerschaft infolge einer durch diese Schwangerschaft verursachten Krankheiten entlassen wird. Eine Vertragsbestimmung, die nach einer bestimmten Zahl von Wochen ununterbrochener Fehlzeiten das Recht zur Entlassug gibt, ist insoweit ohne Belang.
Entlassung einer schwangeren Arbeitnehmerin
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht ; 15 , 16 ; 871-873
1998-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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