Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise soll das zweite Konjunkturpaket die Kurzarbeit fördern und dadurch Entlassungen vermeiden. So werden den Arbeitgebern z. B. die Sozialversicherungsabgaben für die ausfallende Arbeitszeit hälftig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet. Wird die Kurzarbeit für Qualifizierungsmaßnahmen genutzt, erfolgt sogar eine vollständige Erstattung, und die Agentur beteiligt sich zusätzlich mit bis zu 80 % an den Weiterbildungskosten. Schließlich setzt die Beantragung von Kurzarbeitergeld auch nicht mehr voraus, dass mindestens ein Drittel der Belegschaft betroffen ist und dass vorrangig auf den Einsatz von Zeitarbeitnehmern verzichtet wird.
Kurzarbeit und Weiterbildung statt Entlassung
Personalwirtschaft ; 36 , 3 ; 28-29
2009-01-01
2 pages
Article (Journal)
German
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