Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 06.11.1996 - 7 AZR 909/95: Es besteht kein generelles Verbot der Befristung von Arbeitsverhältnissen werdender Mütter. Gerechtfertigt ist die Befristung bis zu dem Zeitpunkt, an dem ein freier Dauerarbeitsplatz mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt werden soll, wenn sich der Arbeitgeber vor Abschluß des befristeten Arbeitsvertrages bereits vertraglich gegenüber einem auf unbestimmte Zeit einzustellenden Arbeitnehmer gebunden hat.
Befristete Einstellung: Kenntnis von Schwangerschaft der Arbeitnehmerin steht nicht entgegen
Betrieb ; 50 , 38 ; 1927
01.01.1997
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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