Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95: Bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung wegen sog. beharrlicher Arbeitsverweigerung ist zu würdigen, ob der Arbeitnehmer auch in Zukunft seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen werde (Prognoseprinzip). Nach dem ultima-ratio-Prinzip kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein, daß nur eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Erforderlichkeit einer Negativprognose


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 50 , 16 ; 832


    Publication date :

    1997-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German