Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.11.1996 - 2 AZR 357/95: Bei einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung wegen sog. beharrlicher Arbeitsverweigerung ist zu würdigen, ob der Arbeitnehmer auch in Zukunft seiner Arbeitspflicht nicht nachkommen werde (Prognoseprinzip). Nach dem ultima-ratio-Prinzip kann im Einzelfall nicht ausgeschlossen sein, daß nur eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt ist.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung - Erforderlichkeit einer Negativprognose


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 16 ; 832


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch