Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 982/94: Der Arbeitnehmer ist berechtigt, die Arbeit in Räumen zu verweigern, die über das baurechtlich zulässige Maß hinaus mit Gefahrstoffen belastet sind (unzumutbare Arbeitsbedingungen). Das Recht zur Verweigerung folgt nicht aus der Gefahrstoffverordnung, sondern aus § 618 BGB in Verbindung mit landesrechtlichen Asbest-Richtlinien.


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    Titel :

    Arbeitsverweigerung wegen Asbestbelastung im Betriebsgebäude


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 51/52 ; 2623-2625


    Erscheinungsdatum :

    01.01.1997


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch