In einem Funkhaus in Köln fand man bei Umbaumaßnahmen asbestummantelte Stahlträger. Die Arbeiten wurden eingestellt, weil Luftmessungen erhebliche Asbestfaserkonzentrationen ergaben. Bei Luftuntersuchung des Bürogebäudes wurden Asbestkonzentrationen unter 300 Fasern/m3 festgestellt. Die 12. Kammer des Landesarbeitsgerichtes in Köln hat in einem Urteil am 9. Sept. 1994 entschieden, daß in diesem Fall einem Beschäftigten ein Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitskraft wegen Asbestbelastung zusteht. Die Konsequenzen dieses Urteils für die Arbeitswelt sind noch nicht abzusehen.
Asbestbelastung des Arbeitsplatzes begründet Arbeitsverweigerung ?
Arbeitsmedizin ; 30 , 8 ; 345-346
1995-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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