Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.05.1996 - 2 AZR 387/95: Macht der Arbeitnehmer berechtigterweise ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche geltend, so ist regelmäßig eine deswegen ausgesprochene außerordentliche und/oder ordentliche Kündigung unwirksam.


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    Title :

    Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung: Unzulässigkeit bei berechtigter Zurückbehaltung der Arbeitskraft wegen offenstehender Vergütungsansprüche


    Contributors:

    Published in:

    Betrieb ; 49 , 46 ; 2337-2338


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    2 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German






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