Auch bei einer langanhaltenden Krankheit ist die Überrpüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung in drei Stufen vorzunehmen. Die erste Stufe richtet sich nach der negativen Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustands. Ein Zeitraum von 24 Monaten wird als absehbare Zeit für die dauernde Leistungsunfähigkeit angesehen. Die zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen und stellen die zweite Stufe dar. Die dritte Stufe ist die Interessenabwägung, bei der zu überprüfen ist, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library

    Order at Subito €


    Export, share and cite



    Title :

    Kündigung wegen Langzeiterkrankung


    Subtitle :

    Bestätigung des vom BAG entwickelten Prüfungsschema



    Published in:

    Der Betrieb ; 52 , 36 ; 1861-1862


    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    2 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Kündigung wegen Krankheit

    Roo, Bernd | IuD Bahn | 1995


    Kündigung wegen Betriebsübergang

    Welslau, Dietmar | IuD Bahn | 1997


    Fristlose Kündigung wegen Gleitzeitmanipulation

    Schoden, Michael | IuD Bahn | 2000


    Kündigung wegen Scientology-Aktivitäten

    Jan Russell | IuD Bahn | 1998