Auch bei einer langanhaltenden Krankheit ist die Überrpüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung in drei Stufen vorzunehmen. Die erste Stufe richtet sich nach der negativen Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustands. Ein Zeitraum von 24 Monaten wird als absehbare Zeit für die dauernde Leistungsunfähigkeit angesehen. Die zu erwartenden Auswirkungen des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen und stellen die zweite Stufe dar. Die dritte Stufe ist die Interessenabwägung, bei der zu überprüfen ist, ob die erheblichen betrieblichen Beeinträchtigungen zu einer billigerweise nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen.
Kündigung wegen Langzeiterkrankung
Bestätigung des vom BAG entwickelten Prüfungsschema
Der Betrieb ; 52 , 36 ; 1861-1862
1999-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1995
|Kündigung wegen Betriebsübergang
IuD Bahn | 1997
|Fristlose Kündigung wegen Gleitzeitmanipulation
IuD Bahn | 2000
|Kündigung wegen Scientology-Aktivitäten
IuD Bahn | 1998
|Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
IuD Bahn | 2000
|