Steigende Zahl von Kündigungen wegen Krankheit oder Leistungsminderung. Kündigung während als auch wegen Krankheit möglich. Vier Fallgruppen der Kündigung - wegen häufiger Kurzerkrankung, Langzeiterkrankung, krankheitsbedingter Leistungsmängel, krankheitsbedingtem Unvermögen. Prüfung erfolgt in drei Stufen. Arbeitgeber in vollem Umfang Darlegungs- und Beweislast. Vor Ausspruch jeder Kündigung Betriebsrat beteiligen, ansonsten Unwirksamkeit. Er ist über alle Gesichtspunkte zu informieren. Nur Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ermöglicht Kündigung rechtswirksam auszusprechen.


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    Titel :

    Kündigung wegen Krankheit



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 10 ; 658-662


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch