Steigende Zahl von Kündigungen wegen Krankheit oder Leistungsminderung. Kündigung während als auch wegen Krankheit möglich. Vier Fallgruppen der Kündigung - wegen häufiger Kurzerkrankung, Langzeiterkrankung, krankheitsbedingter Leistungsmängel, krankheitsbedingtem Unvermögen. Prüfung erfolgt in drei Stufen. Arbeitgeber in vollem Umfang Darlegungs- und Beweislast. Vor Ausspruch jeder Kündigung Betriebsrat beteiligen, ansonsten Unwirksamkeit. Er ist über alle Gesichtspunkte zu informieren. Nur Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ermöglicht Kündigung rechtswirksam auszusprechen.
Kündigung wegen Krankheit
Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 10 ; 658-662
1995-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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