Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.05.1997 - Rs.C 400/95: Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlzeiten anläßlich einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit stellt keinen Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie dar. Bei der Berechnung des Zeitraums, der die Entlassung nach nationalem Recht rechtfertigt, können auch die Fehlzeiten vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs berücksichtigt werden.
Kündigung bei Fehlzeiten wegen einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit
Betrieb ; 50 , 25 ; 1282-1283
1997-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 1995
|Kündigung wegen Krankheit - BAG-Rechtsprechungsübersicht in Leitsätzen
IuD Bahn | 1994
|Einflußmöglichkeiten des Personalrats bei Kündigung wegen Krankheit
IuD Bahn | 1994
|Kündigung wegen Krankheit - Worauf der Arbeitgeber achten mu
IuD Bahn | 2002
|