Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 29.05.1997 - Rs.C 400/95: Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlzeiten anläßlich einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit stellt keinen Verstoß gegen die EU-Gleichbehandlungsrichtlinie dar. Bei der Berechnung des Zeitraums, der die Entlassung nach nationalem Recht rechtfertigt, können auch die Fehlzeiten vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs berücksichtigt werden.


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    Titel :

    Kündigung bei Fehlzeiten wegen einer durch Schwangerschaft oder Entbindung verursachten Krankheit



    Erschienen in:

    Betrieb ; 50 , 25 ; 1282-1283


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch