Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 01.09.1997 - 1 BvR 1929/95: Die unterschiedliche Behandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen durch entsprechende Betriebsvereinbarung ist nur zulässig, wenn dafür sachliche Gründe bestehen. Die Kürzung des 13. Monatsentgelts aufgrund krankheitsbedingter Fehlzeiten ist solange unzulässig, als nicht ausgeschlossen werden kann, daß ein hoher Krankenstand der gewerblichen Arbeitnehmer auf gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen beruht, für die der Arbeitgeber allein verantwortlich ist.


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    Titel :

    Kürzung des 13. Monatsentgelts wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten - Gleichbehandlung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 14 , 24 ; 1339-1340


    Erscheinungsdatum :

    1997-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch