Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.04.1995 - 10 AZR 136/94: Die Kürzung des 13. Monatslohns wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten ist generell zulässig. Es ist vor dem Hintergrund des arbeitsvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes sachlich gerechtfertigt, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzeiten ein gekürzter 13. Monatslohn gezahlt wird, während die Angestellten einzelvertraglich ein ungekürztes 13. Monatsgehalt erhalten.
Anwesenheitsprämie: Kein Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz bei Kürzung des 13. Monatslohns wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten nur für gewerbliche Arbeitnehmer
Betrieb ; 48 , 39 ; 1966-1967
01.01.1995
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lohn , Krankheit , Rechtsprechung , Zulage , Arbeitsrecht , Lohnzulage
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.