Eine Kündigung wegen Krankheit fällt unter die Gruppe der personenbedingten Kündigungen i. S. des Kündigungsschutzgesetzes. Das heißt, der Grund für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber liegt in der Person des Arbeitnehmers und nicht in seinem Verhalten. Die Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung sind sehr hoch. Sie sind durch die Rechtsprechung des BAG geprägt. Dieses will verhindern, dass sich ein Arbeitgeber im Fall der Krankheit eines Arbeitnehmers schnell von diesem durch eine Kündigung trennen kann. Liegt eine erhebliche betriebliche oder wirtschaftliche Beeinträchtigung vor, muss der Arbeitgeber eine Interessenabwägung vornehmen. Er muss prüfen, ob ihm auf Grund der Besonderheiten des konkreten Einzelfalls das Hinnehmen der Beeinträchtigungen noch zuzumuten ist oder ob sie ein solches Ausmaß erreichen, dass sie ihm nicht mehr zuzumuten sind.
Kündigung wegen Krankheit - Worauf der Arbeitgeber achten mu
Betrieb und Wirtschaft ; 56 , 15 ; 656-657
2002-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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