Die Prüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen erfolgt in 3 Stufen. Entstandene und künftig zu erwartende Lohnfortzahlungskosten stellen eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen dar. Bei der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, ob und in welchem Umfang neben den Lohnfortzahlungskosten weitere betriebliche Beeinträchtigungen verursacht sind.
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.7.1993 - 2 AZR 155/93
Betrieb ; 46 , 48 ; 2439-2440
01.01.1993
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
IuD Bahn | 2000
|IuD Bahn | 1995
|Kündigung wegen Betriebsübergang
IuD Bahn | 1997
|Kündigung wegen Langzeiterkrankung
IuD Bahn | 1999
|Fristlose Kündigung wegen Gleitzeitmanipulation
IuD Bahn | 2000
|