LAG Hessen, Urt. v. 11.6.1993 - 9 Sa 123/93: Kündigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wegen "unentschuldigten Fehlens" und behauptet der Arbeitnehmer, er sei arbeitsunfähig krank gewesen, kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Beweiswert sein, wenn sich der Arzt ersichtlich nicht mit den Auswirkungen der Krankheit auf die von dem Arbeitnehmer zu leistende Arbeit auseinandergesetzt hat und der Arbeitgeber Tatsachen vorträgt, die die Behauptung des Arbeitnehmers erschüttern.
Außerordentliche Kündigung wegen "unentschuldigten Fehlens"
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 19 ; 886-888
1994-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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