Ausbildung und Fortbildung sowie die mit ihnen verbundene Frage der Rückerstattung von Aufwendungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden dem Richterrecht zugeordnet. Der Begriff der Fort- und Ausbildung, vertragliche Regelungen, Sonderregelungen, Beachtung des Art. 12 Grundgesetz, Bindungsfristen, Arglisteneinwand und Darlegungs- und Beweislast werden näher erläutert. Bei Rechtsstreitigkeiten muß meist der Weg über Generalklauseln des BGB eingeschlagen werden.
Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten
Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 6 ; 194-197
1996-01-01
4 pages
Article (Journal)
German
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