Ausbildung und Fortbildung sowie die mit ihnen verbundene Frage der Rückerstattung von Aufwendungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden dem Richterrecht zugeordnet. Der Begriff der Fort- und Ausbildung, vertragliche Regelungen, Sonderregelungen, Beachtung des Art. 12 Grundgesetz, Bindungsfristen, Arglisteneinwand und Darlegungs- und Beweislast werden näher erläutert. Bei Rechtsstreitigkeiten muß meist der Weg über Generalklauseln des BGB eingeschlagen werden.


    Access

    Access via TIB

    Check availability in my library


    Export, share and cite



    Title :

    Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten



    Published in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 6 ; 194-197


    Publication date :

    1996-01-01


    Size :

    4 pages


    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Modalitäten der vertraglichen Bindung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999



    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994