Ausbildung und Fortbildung sowie die mit ihnen verbundene Frage der Rückerstattung von Aufwendungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind nicht gesetzlich geregelt, sondern werden dem Richterrecht zugeordnet. Der Begriff der Fort- und Ausbildung, vertragliche Regelungen, Sonderregelungen, Beachtung des Art. 12 Grundgesetz, Bindungsfristen, Arglisteneinwand und Darlegungs- und Beweislast werden näher erläutert. Bei Rechtsstreitigkeiten muß meist der Weg über Generalklauseln des BGB eingeschlagen werden.


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    Titel :

    Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 6 ; 194-197


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Rückzahlung von Ausbildungskosten

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