Eine Vereinbarung, die die Rückzahlung von Ausbildungskosten auch bei vorzeitiger oder nicht erfolgreicher Ausbildung vorsieht, ist ebenso zulässig wie eine Rückzahlungsvereinbarung nach erfolgreichem Abschluß. Sie unterliegt grundsätzlich den gleichen Anforderungen. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Gründe, die zum Abbruch oder zur Erfolglosigkeit geführt haben, können Fallgruppen gebildet werden, die eine Rückzahlung teilweise erlauben und teilweise ausschließen.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Die Rückzahlung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger oder erfolgloser Beendigung der Ausbildung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    8 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


    Rückzahlung von Fort- und Ausbildungskosten

    Hoffmann, Uwe | IuD Bahn | 1996


    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Modalitäten der vertraglichen Bindung

    Studiengesellschaft für den kombinierten Verkehr e.V. | IuD Bahn | 1999


    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994