Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 6.5.1998 - 5 AZR 535/97: Einzelvertragliche Rückzahlungsabreden für Ausbildungskosten sind rechtsunwirksam, wenn sie eine Erstattungspflicht auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung vorsehen. Dies folgt daraus, dass ein solcher Kündigungsgrund ausschließlich in der Sphäre des Arbeitgebers liegt.


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    Title :

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Modalitäten der vertraglichen Bindung



    Published in:

    Der Betrieb ; 52 , 3 ; 156


    Publication date :

    1999-01-01


    Size :

    1 pages



    Type of media :

    Article (Journal)


    Type of material :

    Print


    Language :

    German




    Rückzahlung von Ausbildungskosten

    Königin-Luise-Str. 5, D-14195 Berlin | IuD Bahn | 1994


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