BAG, Urteil vom 6.12.1995-10 AZR 123/95: Eine Betriebsvereinbarung, die zwischen Arbeitern und Angestellten differenziert, indem nur bei Arbeitern eine Kürzung des 13. Monatseinkommens bei Fehltagen vorgesehen ist, verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Die unterschiedliche Behandlung ist sachlich gerechtfertigt, wenn die Arbeiter des betreffenden Unternehmens erheblich höhere krankheitsbedingte Fehlzeiten haben als die Angestellten.
13. Monatseinkommen - Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern
Neue Zeitschrift Arbeitsrecht ; 13 , 10 ; 531-533
1996-01-01
3 pages
Article (Journal)
German
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